Motorflug im Verein

Mit einem motorisierten Flugzeug zu fliegen ist ein besonderes Erlebnis. Bei uns im Verein kannst du dich zum Privatpiloten:in ausbilden lassen. 

Vom Fussgänger zum Piloten:in

Als Fussgänger:in werden in der Luftfahrt die Menschen genannt die noch keine Ausbildung in der Luftfahrt hinter sich haben. Warscheinlich bist auch du ein Fussgänger:in, wie sehr viele andere Einsteiger:innen auch.

Der erste kontrolliert gesteuerte, bemannte, motorbetriebene Flug mit einem Flugzeug nach dem Prinzip „Schwerer als Luft“ wurde nach zeitgenössischer Sicht Samuel Pierpont Langley zuerkannt. Heute nimmt man als ersten Flug – nach nicht unumstrittener Ansicht – den der Gebrüder Wright am 17. Dezember 1903 mit ihrem Wright Flyer in Kitty Hawk im US-amerikanischen Bundesstaat North Carolina an.

Quelle: Wikipedia

Was erwartet mich wenn ich Privatpilot werden möchte?

Die Ausbildung zum Motorflieger:in kannst du bereits mit 16 Jahren beginnen, die Lizenz erhältst du mit 17. Weitere Voraussetzung ist deine fliegerische Tauglichkeit, die von einem Fliegerarzt:ärztin festgestellt wird, ein Sprechfunkzeugnis und ein Erste-Hilfe-Kurs. Das Motorfliegen können Jung und Alt erlernen, stellt jedoch hohe Anforderungen an das Können des Piloten:in. Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist sind wichtig.

Die praktische Ausbildung findet bei uns vorzugsweise auf unseren Motorseglern statt. Auf diesen gutmütigen Flugzeugen haben schon viele unserer Piloten:innen das Fliegen gelernt. Auch nach der Ausbildung greifen viele Piloten:innen gerne auf die beiden Flugzeuge zurück, da sie im Flugstundenpreis günstiger sind als ein Motorflugzeug. Allerdings wird auch innerhalb der Ausbildung natürlich auf Motorflugzeugen (Echo-Klassen) geschult. 

Die Ausbildung

Bei uns im Verein bilden wir folgende Lizenzen aus.

Den weltweit gültigen PPL (A) Private Pilot Licence (Aeroplane) ohne Gewichtsbeschränkung.

Damit erhältst du die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge und Motorsegler im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Diese Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Den europaweit gültigen LAPL (A) Light Aircraft Pilot Licence (Aeroplane) für Flugzeuge bis max. 2000 kg Abfluggewicht.

Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence ist eine Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Motorseglern und Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in Europa gültig.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis LAPL

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung einschließlich des Sprechfunkzeugnisses findet als Gemeinschaftsunterricht im Winterhalbjahr Sonntags in Büren und Paderborn statt.

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in drei Abschnitten:

  • Mit Abschnitt 1 kannst Du ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen
  • Mit Abschnitt 2 erreichst Du die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorieprüfung.
  • Mit Abschnitt 3 erlangst du die praktische Prüfungsreife.

PPL (A) Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 5 Stunden Überlandflug

LAPL (A) Vorgeschrieben sind mindestens  30 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 15 Stunden mit Lehrer:in
  • Mindestens   6 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers:in
  • Mindestens   3 Stunden Überlandflug

Unsere Fluglehrer für den Motorflug

Hast du weitere Fragen zur Ausbildung stehen dir unsere Fluglehrer gern zur Verfügung. Schreib uns gerne eine Nachricht per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Bild folgt…

Marcel Teschner

Christian Müller
Ausbildungsleiter Motorflug

Paul Römmelt
Fluglehrer Motorflug & stv. Ausbildungsleiter

Peter Schmitz
Fluglehrer Motorflug

Marcel Teschner
Fluglehrer Motorflug

Bild folgt…

Thomas Schulte
Fluglehrer Segelflug & Motorflug

Carsten Hüther
Fluglehrer Motorflug